Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2004 - 12 Ca 12749/02 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2004 - 12 Ca 12749/02
- LAG Hessen, 21.09.2005 - 8 Sa 827/04
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 21.09.2005 - 8 Sa 827/04
Mitbestimmung - Überbrückungsgeld
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 20.01.2004 - 12 Ca 12749/02 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2004 - 12 Ca 12749/02 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses am 31.12.2004 eine Überbrückungsrente nach Maßgabe des "Sonderanhangs Erläuterung der Überbrückungsregelung bei vorzeitiger Pensionierung von Mitarbeitern im Außendienst (Stand 01. Januar 1974)" in Verbindung mit der Ergänzung zum Anstellungsvertrag des Klägers vom 20.05.1974 sowie in Verbindung mit dem Schreiben der Firma AAA GmbH "Überbrückungsregelung bei vorzeitiger Pensionierung von Mitarbeitern im Außendienst" vom 20.05.1974 zu bezahlen;.
- LAG Hessen, 22.04.2009 - 8 Sa 835/08
Neuregelung einer Überbrückungsversorgung - Darlegungs- und Beweislast für die …
Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2004 - Aktenzeichen 12 CA 12749/02 - abzuändern und.